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Newsletter Nr. 61 | 28. März 2023

Historische Eisenbahn Holsteinische Schweiz e.V.
zu Gast beim KulturLokschuppen Neumünster

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Seit Sonntag 26.03. ist der erst vor kurzem neu gegründete Verein Historische Eisenbahn Holsteinische Schweiz e.V. mit seinen historischen MAN-Triebwagen VT25 und VT23 auf Gleis 68 untergebracht. Die Überführung von der RSE (Rhein-Sieg-Eisenbahn) erfolgte in einer langen Fahrt und verlief insgesamt erfolgreich.

Der VT25 hat noch Frist und führte auch das Gespann an, während der VT23 einer HU entgegensieht. Beide Fahrzeuge sollen in der Zukunft auf der neu zu belebenden Strecke Malente-Lütjenburg im musealen und touristischen Verkehr eingesetzt werden. Bis die Strecke wieder soweit ist, werden die beiden hübschen Triebwagen unsere Anlage zieren und bei anderen Sonderfahrten in Norddeutschland zum Einsatz kommen.

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Am Samstag 25.03. fand unsere erste Sonderfahrt des Jahres “Tour de Kohl” mit unserem Museumstriebwagen VT 628 in die Elbtalauen von Bleckede statt. Trotz wenig einladenden Wetters genossen unsere Fahrgäste die Rundreise durch Holstein bis nach Lüneburg und dann weiter auf der interessanten Nebenstrecke nach Bleckede. Ein Grünkohlessen, eine Besichtigung des Bleckwerks und die Befahrung der Hafenstrecke rundeten das attraktive Programm ab.

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Im März wurden an unserer Dampflok 50 001 die Treibstangen wieder angebaut. Für den langen Transport auf der Schiene von Berlin nach Neumünster im Dezember 2022 waren diese Stangen vorher abgebaut worden. Jetzt sieht die vom Deutschen Technikmuseum Berlin gekommene Maschine wieder vollständig aus. In den nächsten Monaten werden wir uns mit dem Aufbringen der Beschriftung, Anbringen von Schildern und Instandsetzung der Beleuchtung beschäftigen.

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Mitte März hat uns das Amt Planfeststellung Verkehr in Kiel endlich und verbindlich mitgeteilt, dass es für unser Bauvorhaben Lokschuppenanbau mit “Wasserturm” nicht zuständig ist. Diese Klärung war von der Behörde für erforderlich gehalten worden, da der Anbau zum Teil eisenbahnrechtlich gewidmetes Gelände und zum Teil normale Grundstücksfläche überbauen soll.

Damit ist kein Planfeststellungsverfahren erforderlich und wir können jetzt bei der Stadt Neumünster einen Bauantrag nach Landesbauordnung Schleswig-Holstein stellen. Auf diese Entscheidung haben wir mit erheblichem Einsatz zwei Jahre lang hingearbeitet und freuen uns sehr!

KulturLokschuppen Neumünster
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